Steuerleitfaden 26. Oktober 2025 8 Min.

Quellensteuer 2025: Vollständiger Leitfaden

Die Quellensteuer ist ein wichtiger Mechanismus für Freiberufler und Selbstständige. Lernen Sie, wie sie funktioniert.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist ein Betrag, den Ihr Kunde von Ihrer Rechnung einbehält und direkt an das Finanzamt zahlt. Dies dient als Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer.

Wie funktioniert es?

Typische Sätze nach Land

  • Deutschland: 25% Kapitalertragsteuer
  • Österreich: 20% Quellensteuer
  • Schweiz: Variiert nach Kanton (5-15%)
  • Italien: 20% Standardsatz

Berechnungsbeispiel

Honorar: €1.000,00

Quellensteuer (25%): €250,00

MwSt (19%): €190,00

GESAMTRECHNUNG: €1.190,00

Sie erhalten: €940,00

(€1.190 Gesamt minus €250 Quellensteuer)

Wer muss die Quellensteuer einbehalten?

✓ Erforderlich

  • • Unternehmen mit Freiberuflern
  • • Öffentliche Einrichtungen
  • • Große Konzerne
  • • Berufsverbände

✗ Nicht erforderlich

  • • Privatpersonen (B2C)
  • • Kleine Unternehmen
  • • Internationale Kunden (variiert)
  • • Unter Schwellenwerten

Wichtige Hinweise

  • • Quellensteuer ist KEINE zusätzliche Kosten - es ist eine Vorauszahlung
  • • Sie können einbehaltene Beträge bei Ihrer Steuererklärung abziehen
  • • Bewahren Sie alle Rechnungen mit Bescheinigungen auf
  • • Regeln variieren - konsultieren Sie einen Steuerberater

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die einbehaltene Steuer zurückbekommen?

Ja. Einbehaltene Beträge werden bei Ihrer Jahressteuererklärung angerechnet. Bei zu viel Einbehaltung erhalten Sie eine Erstattung.

Was passiert, wenn keine Quellensteuer einbehalten wird?

Der Kunde, nicht Sie, haftet für Strafen. Stellen Sie jedoch korrekte Rechnungen aus.

Brauche ich Quellensteuer bei internationalen Rechnungen?

Abhängig von Doppelbesteuerungsabkommen. Grenzüberschreitende Dienstleistungen haben oft unterschiedliche Regeln.

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